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AGB

1. Geltungsbereich und grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Bedingungen der MTL Medizintechnik Handels GmbH („MTL“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

(2) Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

2. Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Reparatur-, Montage- und sonstigen Dienstleistungen. Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder der Reparatur-, Montage- und sonstigen Dienstleistungen finden sich im jeweiligen Angebot. Soweit Angebote von MTL nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, sind diese freibleibend und unverbindlich.

(2) Mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserem Online-Shop unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen.

Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem – https://www.mtl-medizintechnik.de/shop/.de – wie folgt zustande:

(2.1) Vor Absendung einer Bestellung muss der Kunde sich bei uns online anmelden. Das unsererseits eingestellte Anmeldeformular ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Datenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Auf Wunsch des Kunden löschen wir unverzüglich die Anmeldedaten.

(2.2) Der Kunde erhält eine gesonderte Zugangskennung nebst Passwort und ist zur Nutzung des Shops zugelassen, wenn die Registrierung von uns nicht zurückgewiesen wird. Wir sind berechtigt, die Nutzung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu widerrufen.

(2.3) Die Produktabbildungen- und Angaben in unseren Shop, Katalogen, Prospekten oder sonstiger Werbung sind unverbindlich. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lieferbaren Produkte können sowohl optisch als auch hinsichtlich ihres Funktionsumfangs (Verpackung etc.) von der Werbung abweichen.

(2.4) Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche erklärt der Kunde die rechtsverbindliche Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(3) Der Kunde kann ferner eine verbindliche Bestellung telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post abgeben. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt bei Bestellung per Telefon oder durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware und/oder die Erbringung von Reparatur-, Montage- und sonstigen Dienstleistungen bestätigt wird (Auftragsbestätigung).

(4) Auf Anfrage erstellen wir dem Kunden ein individuelles Angebot, welches ihm in Textform zugesandt wird und an das wir uns 14 Tage (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) gebunden halten. Der Kunde nimmt das Angebot mit Bestätigung in Textform an.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert.

3. Leistungserbringung bei Reparatur- und Montageleistungen

(1) Soweit Reparatur- und Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Arbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(2) Mitwirkungspflicht des Kunden

(2.1) Reparaturen

Der Kunde hat den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

(2.2) Montage

Zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen sichert der Kunde die Möglichkeit, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu nutzen.

Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Hierzu setzen wir dem Kunden eine angemessene Frist.

(3) Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB-Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.

Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

(3) Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Die Zahlung ist per Überweisung zu leisten, sofern nicht im Einzelfall Vorkasse vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist deren Eingang bei uns maßgeblich.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden ergibt, die geeignet ist, Zahlungsansprüche von uns gegenüber dem Kunden zu gefährden (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag

(§ 321 BGB) und/oder bei noch ausstehenden Lieferungen zur Forderung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung berechtigt.

5. Lieferbedingungen und Verzug

(1) Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware und/oder die Erbringung von Reparatur-, Montage- und sonstigen Dienstleistungen erst nach Eingang der vereinbarten Zahlungen.

(2) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

(3) Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden, falls nicht anders vereinbart. Wir haften für das Verschulden von Transportschäden nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Kunde es wünscht, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen sind.

(4) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern der Kunde hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet wird.

6. Schadensersatz

(1) MTL haftet nicht für die einfach fahrlässige Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten durch seine Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht.

(2) Soweit MTL kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet MTL nur für den typischerweise eintretend vorhersehbaren Schaden.

(3) Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, ist MTL berechtigt, die eigenen

Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten. In diesem Fall kann MTL aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, wenn der Besteller die abgetretenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten gerichtlich geltend gemacht hat.

(4) Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 1, 2 und 3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

(5) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu der jeweiligen Ware abgegeben wurde.

7. Gewährleistung

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, etwaige Mängel fristgerecht und schriftlich gegenüber MTL anzuzeigen.

Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(4) Sofern der Kunde gebrauchte Produkte von uns erwirbt, liefern wir unter Ausschluss jeder Gewährleistung, es sei denn, wir haben mit dem Kunden ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

8. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) MTL behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung vollständig erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Besteller MTL unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

9. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz von MTL. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10. Datenschutzerklärung

(1) Die vollständige Datenschutzerklärung von MTL kann unter https://www.mtl-medizintechnik.de/datenschutz/ abgerufen werden.